Copyright © 2006-2018, EXPONEWS24, TV Video Foto Reportage
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsgegenstand Die Firma "Exponews24" “JasFilms.eu inh Mikhail Yasnev“ bietet Foto und Videoaufnahmen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber an. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages mit dem Auftraggeber. Mit seiner Unterschrift stimmt der Besteller den nachfolgenden Bestimmungen zu. II. Pflichten des Auftragsnehmers Die Firma “JasFilms.eu inh Mikhail Yasnev“ verpflichtet sich zu einer gewissenhaften und qualitativ hochwertigen Vertragsabwicklung. Es sind nur Lieferfristen verbindlich, die mit dem Fotografen/Videooperator abgesprochen und schriftlich niedergelegt wurden. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden, die durch schlechte Qualität des Foto/Videomaterials hervorgerufen worden sind, wird hiermit ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum vertraulichem Umgang mit allen Informationen, die ihm durch die Auftragsausführung bekannt werden. III. Pflichten des Auftragsgebers Der Auftragsgeber verpflichtet sich zur Leistung eines Vorschusses in Höhe von 30 % der vertraglich vereinbarten Vergütung, inkl. einer Reisekostenpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer ab einer Entfernung von über 50 Kilometer ab dem Firmensitz in Hannover. Diese Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss zu erfolgen. Bis zur vollständigen Begleichung der vertraglich vereinbarten Summe verbleiben die bereits gemachten Fotos und Videos im Eigentum des Auftragnehmers. Die Reisekostenpauschale gilt nur für den Fall der einmaligen Anreise des Auftragsnehmers zur Vertragsausführung. Sollte eine mehrmalige Anreise erforderlich sein, muss eine gesonderte Vereinbarung über die Höhe der Reisekosten getroffen werden. Alle Ausgaben, die für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung aufgewendet werden(wie Eintrittstickets etc.) sind vom Auftraggeber zu erstatten. Der Auftraggeber übernimmt Verantwortung für die Organisation der Aufnahmen, für die verwendete Musik sowie Zahlung der GEMA- Gebühren. Sollte der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Vertragsabwicklung erteilt haben, sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen sowie technischen Ausführung nach der abgeschlossenen Auftragsabwicklung ausgeschlossen. Werden während der andauernden Produktion Änderungen vom Auftraggeber gewünscht, hat er die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Der Auftraggeber versichert, dass ihm sämtliche rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien zustehen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Ersatz für bereits begonnene Arbeit zu fordern. Die Übergabe und/oder Rücksendung der fertigen Aufnahmen erfolgt auf Kosten des Auftragsgebers. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer gegenüber, Urheber aller übergebenen Modelle zu sein und im besitz der Vervielfältigungsrechte darauf zu sein. Das Einverständnis aller auf dem Foto/Videoaufnahmen abgebildeten Personen für die aufnahmen sowie die weitere Nutzung/ Vervielfältigung hat der Auftraggeber einzuholen. Der Auftraggeber hat bei der Verletzung dieser Pflicht für den Schaden den Dritten gegenüber aufzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pünktlichen und rechtzeitigen An/Ablieferung der für die Auftragsabwicklung benötigten Gegenstände(Reckvisite). Sollte hierzu Lagerung/Aufbewahrung notwendig sein, sind die Kosten vom Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber ist zur einer etwaiger Veröffentlichung und Vervielfältigung der Aufnahmen nicht berechtigt. Eine solche Verwendung ist nur nach einer Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt. Sollte der Auftraggeber eine Herausgabe der Aufnahmen in ursprünglichen Fassung wünschen, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden. IV. Urheberrechte Die o.g. Firma ist der Urheber der von ihr gefertigten Aufnahmen gemäß dem Kunsturhebergesetz. Alle Aufnahmen sind zum Eigengebrauch des Auftraggebers bestimmt. Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde, werden lediglich Nutzungsrechte an dem Vertragsgegenstand übertragen. Verwendungsrechte können nur nach einer gesonderten Vereinbarung auf den Auftraggeber übergehen. Dies wird erst nach einer vollständigen Begleichung des Honorars an den Auftragnehmer möglich. Ein Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte stehen dem Auftraggeber entgegen § 60 KuUrhG nicht zu, es sei den, dies wurde ausdrücklich mit dem Auftragnehmer vereinbart. Die ursprünglichen Foto/Videoaufnahmen(Negative) verbleiben beim Auftragnehmer und werden erst nach einer ausdrücklichen Vereinbarung mit ihm an den Auftraggeber herauszugeben. Werden die Aufnahmen des Auftragsnehmers verwendet, steht es ihm zu, als Autor bezeichnet zu werden. Eine Pflichtverletzung diesbezüglich zieht Schadensersatzansprüche nach sich. Peine den, 25.05.2015 Mikhail Yasnev